Zum Inhalt springen

USA: E-Bike laut Gesetz kein Kraftfahrzeug mehr

E-Bikes gesetzlich nicht mehr Kraftfahrzeuge in den USA

Wichtiger Teilerfolg für die Befürworter von E-Bikes und Pedelecs in den USA. In dieser Woche hat das Innenministerium neue Regelungen für die Nutzung von Elektrofahrrädern verabschiedet. Demnach gelten E-Bikes nicht mehr nicht mehr als Kraftfahrzeuge, wenn Bikerinnen und Biker damit auf öffentlichem Grund und Boden unterwegs sind. Künftig können lokale Landverwalter das Befahren von Wegen erlauben, die bisher ausschließlich für nicht-motorisierte Fahrzeuge, Fußgänger, Wanderer, Reiter und andere freigegeben waren.

E-Bikes nach technischen Aspekten in drei Klassen untergliedert

„Wir freuen uns sehr über diese neue Regelung des US-Innenministeriums“, sagte Larry Pizzi, Vorsitzender des E-Bike-Unterkomitees von PeopleForBikes und Chief Commercial Officer der Alta Cycling Group. „Sie definiert E-Bikes klarer und verleiht lokalen Landmanagern mehr Rechte“. Ganz allgemein trennen die neuen Bestimmungen nun E-Bikes von Kraftfahrzeugen und Geländefahrzeuge ab. Stattdessen werden sie auf Bundesebene ab sofort in drei Klassen unterteilt:

E-Bikes der Klasse 1

  • Motor unterstützt nur, wenn pedaliert wird
  • maximal bis zu einer Geschwindigkeit von 20 Meilen pro Stunde

E-Bikes der Klasse 2

  • Motor wird nur zum Antrieb des Fahrrads verwendet
  • Unterstützung nicht an Pedalieren gebunden
  • maximal bis zu einer Geschwindigkeit von 20 Meilen pro Stunde

E-Bikes der Klasse 3

  • Motor unterstützt nur, wenn pedaliert wird
  • maximal bis zu einer Geschwindigkeit von 28 Meilen pro Stunde

Mit der Erlassung dieser Bestimmungen werden E-Bikes weitestgehend herkömmlichen Fahrrädern gleichgestellt. E-Bikerinnen und E-Biker können damit ähnliche Rechte, Privilegien und Pflichten ihr Eigen nennen, wie sie traditionelle Fahrradfahrer seit jeher besitzen. Außerdem erhalten diejenigen neue Rechte, die öffentliches Land im Auftrag des Landes verwalten. Sie können auf Straßen, Wegen und Pfaden, auf denen Fahrräder erlaubt, von nun auch einige oder alle Klassen von E-Bikes freie Fahrt gewähren. Bei der Entscheidung muss weiterhin stets berücksichtigt werden, ob die öffentliche Gesundheit und Sicherheit weiterhin gewahrt bleiben und der Schutz der natürlichen und kulturellen Ressourcen nicht leidet. Dies gilt beispielsweise bei der Erteilung entsprechender Genehmigungen für das Fahren mit E-Bikes in Nationalparks.

E-Bikes bisher in vielen Nationalparks der USA verboten

Bisher waren E-Bikes auf viele Trails den USA verboten, wie hier durch die Central Oregon Trail Alliance.

Regelungen gelten nicht überall

Neben diesen staatlichen Regelungen unterliegen E-Bikes jedoch weiterhin den Gesetzen des jeweiligen Bundesstaates. Darüber hinaus gelten die Neuerungen ausschließlich nur für föderales öffentliches Land, das vom Bureau of Land Management, National Park Service, Fish and Wildlife Service und Bureau of Reclamation verwaltet wird. Der United States Forest Service, eine Behörde des Landwirtschaftsministeriums, hat dem Vorhaben nicht zugestimmt und ist ausdrücklich davon ausgenommen.

Gebiete, die offiziell als „Wildnis Area“ gekennzeichnet sind, bleiben weiterhin durch noch umfangreichere Bestimmungen geschützt. Dort ist jegliches Fahren mit Bikes – mit und ohne E-Antrieb – untersagt.

Dennoch könnten die aktuellen Beschlüsse den Verkauf, vor allem von E-Mountainbikes und Trekking E-Bikes in den USA ankurbeln. Außerdem ist dies ein Schritt hin zu einer einheitlicheren Gesetzgebung, was die Nutzung und Klassifizierung von E-Bikes anbelangt. Derzeit sind in den einzelnen Bundesstaaten teilweise stark voneinander abweichende Bestimmungen in Kraft.

Pedelecs in Deutschland seit 2017 mit herkömmlichen Fahrrädern auf Augenhöhe

Mit Blick auf die verkehrsrechtliche und gesetzliche Gleichstellung von Pedelecs und herkömmlichen Fahrrädern ist Deutschland den USA ein ganzes Stück voraus. Seit März 2017 sind in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) beide Fahrradtypen gleichberechtigt. Den technischen Rahmen bilden dafür die bekannten Vorgaben: Der Motor am Pedelec darf dauerhaft maximal mit 250 Watt beim Pedalieren unterstützen und dies bis zu einer Geschwindigkeit von höchstens 25 km/h.

Im Paragraphen 1, Absatz 3, ist zudem erläutert, was laut Straßenverkehrsgesetz (StVG) KEIN Kraftfahrzeug ist:
„(3) Keine Kraftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes sind Landfahrzeuge, die durch Muskelkraft fortbewegt werden und mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer Nenndauerleistung von höchstens 0,25 kW ausgestattet sind, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und

  1. beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder früher,
  2. wenn der Fahrer im Treten einhält,

unterbrochen wird. Satz 1 gilt auch dann, soweit die in Satz 1 bezeichneten Fahrzeuge zusätzlich über eine elektromotorische Anfahr- oder Schiebehilfe verfügen, die eine Beschleunigung des Fahrzeuges auf eine Geschwindigkeit von bis zu 6 km/h, auch ohne gleichzeitiges Treten des Fahrers, ermöglicht. Für Fahrzeuge im Sinne der Sätze 1 und 2 sind die Vorschriften über Fahrräder anzuwenden.“

 

Bilder: Central Oregon Trail Alliance (COTA); Josh Patterson/bikeradar.com

2 Gedanken zu „USA: E-Bike laut Gesetz kein Kraftfahrzeug mehr“

  1. Ziitat „Der Motor am Pedelec darf maximal mit 250 Watt beim Pedalieren unterstützen und dies bis zu einer Geschwindigkeit von höchstens 25 km/h.“
    Das ist nicht richtig. Die 250 Watt sind die Dauerhöchstleistung für 1/2 Std und nicht die Peakleistung. Bei z.B. 85Nm und einer Kadenz von 90 erreicht ein CX4 eine Leistung von deutlich über 600 Watt

    1. Hallo Bob,
      da liegst du natürlich absolut richtig. War unsauber von uns formuliert und ist im Beitrag jetzt korrigiert. Danke für deinen Hinweis!

      Sportliche Grüße
      Matthias

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert