Viele von euch wissen vermutlich: Das Ersetzen ausgedienter Teile am E-Bike oder das Verändern der Serienausstattung durch Produkte anderer Hersteller unterliegt bestimmten Vorgaben. Nicht alles lässt sich beliebig miteinander kombinieren oder erweitern. Gerade in Fahrradwerkstätten ist dies ein großes Thema. Aber auch für alle, die daheim gern schrauben. Was man diesbezüglich machen kann und was man besser bleiben lässt, fasst zum Beispiel ein Leitfaden der „Arbeitsgemeinschaft Bauteiletausch an E-Bikes und Pedelecs“ zusammen. Der ist nach rund fünf Jahren nun überarbeitet worden.
Einschränkungen im Sinne der Fahrsicherheit
Durch die Kraft des Motors sind Pedelecs größeren Belastungen ausgesetzt als herkömmliche Fahrräder. Das gilt insbesondere für S-Pedelecs, deren Aggregat euch bis zu Geschwindigkeiten von maximal 45 km/h unterstützt. Um dabei die größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten, werden alle zum Fahrrad gehörenden Teile und Komponenten ausführlich getestet. Bestehen sie den Test, erhalten sie ein entsprechendes Siegel, damit die geprüfte Qualität jederzeit erkennbar ist. In Europa handelt es sich dabei um die CE-Kennzeichnung. Sie signalisiert euch: Dieses Teil erfüllt die Anforderungen des Gesetzgebers und darf am Pedelec oder S-Pedelec verbaut werden. Umgekehrt gilt also: Teile ohne gültiges CE-Zertifikat dürfen nicht zum Einsatz kommen.
Technologische und materialtechnische Fortschritte verschieben die Grenzen dessen, was ein Fahrrad, was seine Einzelteile leisten können. Um mit solchen Entwicklungen Schritt zu halten, müssen dazugehörige Handlungsempfehlungen in bestimmten Zeiträumen überprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden. Im Falle der „Arbeitsgemeinschaft Bauteiletausch an E-Bikes und Pedelecs“ stimmen sich folgende Institute und Verbände ab: das Unternehmen velotech.de, das Zedler-Institut, der Bundesinnungsverband Zweirad-Handwerk (BIV), der TÜV Rheinland, der Verbund Service und Fahrrad (VSF) sowie der Zweirad-Industrie-Verband (ZIV). Nach Berücksichtigung des aktuellen Stands der Technik und den gesetzlichen Bestimmungen empfiehlt die versammelte Fachkompetenz folgendes Vorgehen im Rahmen einer Reparatur oder des Austausches von Teilen:
Empfehlungen beim Umgang mit Pedelecs
Freigabe des Fahrzeugherstellers / Systemanbieters erforderlich:
- Motor
- Akku
- Bedieneinheit am Lenker
- Ladegerät
- Sensoren
- Elektronische Steuerung
- Elektrische Leitungen
Freigabe des Fahrzeugherstellers erforderlich:
- Rahmen
- Gabel
- Bremsanlage
- Bremsbeläge bei Felgenbremsen
- Laufrad für Nabenmotor
- Gepäckträger
Freigabe des Fahrzeug- oder Teileherstellers erforderlich:
- Reifen
- Bremsbeläge
- Bremszüge/Bremsleitungen
- Lenker-Vorbau-Einheit
- Sattel und Sattelstütze
- Scheinwerfer
- Kurbel
- Kette / Zahnriemen
- Laufrad ohne Nabenmotor
- Felgenband
Am Pedelec gehört die Kette zu den Teilen, für die eine Freigabe notwendig ist – entweder des Fahrradherstellers oder des Herstellers der Kette.
Keine spezielle Freigabe erforderlich:
- Steuerlager
- Innenlager
- Ständer
- Umwerfer
- Schaltwerk
- Schalthebel / Drehgriff
- Schaltzüge und Hüllen
- Kettenblatt / Riemenscheibe / Kassette
- Kettenschutz
- Pedale
- Radschutz
- Felgenband
- Schlauch und Ventil, jeweils gleicher Bauart
- Dynamo
- Batterie-/Akkuscheinwerfer
- Rücklicht
- Rückstrahler
- Speichenrückstrahler
- Griffe mit Schraubklemmung
- Klingel
Zubehör mit besonderen Hinweisen beim Anbau:
- Kindersitze
- Anhänger
- Zusätzliche Gepäckträger
- Rückspiegel
- Frontkörbe
- Fahrradtaschen und Topcases
- Festmontierter Wetterschutz
- Zusätzliche Batterie-/Akkuscheinwerfer
Empfehlungen beim Umgang mit S-Pedelecs
Gültiges Prüfungszeugnis (Teilegenehmigung ABE, EG, ECE) oder Teilegutachten erforderlich:
- Bremsanlage
- Bremsscheibe / Bremsleitung / Bremsbelag
- Lenker-Vorbau-Einheit
- Sattelstütze
- Scheinwerfer
- Rücklicht ggf. mit Bremslicht und Kennzeichenbeleuchtung
- Rückstrahler
- Rückspiegel
- Hupe
- Pedale
Berücksichtigung besonderer Bedingungen:
- Steuerlager
- Innenlager
- Kurbel
- Kettenblatt / Riemenscheibe / Kassette
- Kette/Zahnriemen
- Kettenschutz
- Schaltwerk und Umwerfer
- Schalthebel / Drehgriff
- Schaltzüge und Hüllen
- Reifen
- Schlauch
- Speichen
- Felgenband
- Radschützer
- Sattel
- Pedale
- Griffe mit Schraubklemmung
Unzulässiges Zubehör:
- zusätzliche Akku-Scheinwerfer
- Lenkerhörnchen (Bar-Ends)
- Frontkörbe
- Kinderanhänger
- Anhänger ohne entsprechende Verbindungsbescheinigung
Bauteile, die hier in der Auflistung für S-Pedelecs fehlen, dürfen nur gegen Originalbauteile des Fahrzeug- und/oder Bauteileherstellers ausgetauscht werden. Wie erwähnt, gilt dies sowohl für Fahrradwerkstätten als auch für euch privat. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, wirft noch einmal einen Blick in die Herstellerpapiere, bevor es mit der eigentlichen Arbeit losgeht.
Grundsätzlich könnt ihr euch an den Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft bei euren eigenen Vorhaben sehr gut orientieren. Außerdem lässt sie euch ein wenig besser nachvollziehen, warum es mal bei einer Anfrage an eine Werkstatt als Antwort lautet: „Nein, das können wir leider nicht für Sie tun.“
Bilder: Shimano; BH Bikes Europe, S.L.