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Wie steht es mit den Garantieansprüchen nach der BionX-Pleite?

Garantien nach BionX Pleite

Auch die schönste Zeit des Jahres schützt nicht vor schlechten Nachrichten. Trotz sehr guter Umsätze erhielten kurz vor Weihnachten 2018 10 der 12 Mitarbeiter der BionX GmbH mit Sitz in Haar bei München die Kündigung. Die zwei verbliebenen Angestellten werden in den kommenden Monaten letzte Geschäfte abwickeln. Der Hintergrund: Das kanadische Mutterunternehmen BionX stand schon seit Anfang 2018 unter Insolvenzverwaltung. Sämtliche Marken- und Patentrechte wurden verkauft.

Keine Zulieferung mehr nach Deutschland

Die Tochtergesellschaft BionX GmbH in Haar wurde zwar nicht verkauft, verfügt aber nun über keinerlei Markenrechte mehr und auch die Kanäle zum Lieferanten sind abgeschnitten. Der neue Investor hat angekündigt, nicht mit dem deutschen Ableger zusammenzuarbeiten. Die Fortführung des Unternehmens ist unter diesen Umständen für die Geschäftsleitung undenkbar.

BionX Gewährleistungs- und Garantiefälle

Innerhalb des ersten Quartals 2019 will man noch, so weit es geht, Gewährleistungs- und Garantiefälle abwickeln. Der Verkauf wurde bereits am 10. Dezember eingestellt.

www.elektrofahrrad24.de wird Kunden, die im Shop BionX-Zubehör und Ersatzteile erworben haben, bestmöglich bei Fragen zu Gewährleitungs- und Garantieansprüchen unterstützen. „Wir sind als Händler ein wichtiger Ansprechpartner für unsere Kunden. Ersatzteile, die wir noch auf Lager haben, können weiter bei uns bezogen werden. Wir nehmen die BionX-Produkte nicht aus dem Shop,“ sagt www.elektrofahrrad24.de- Geschäftsführer Michael Huhn. „Kunden, die verunsichert sind, können sich jeder Zeit an uns wenden.“