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Humpert/ergotec klärt auf: Beim Umbau von Elektrofahrrädern gibt es Einiges zu beachten

Gesundes und beschwerdefreies Radfahren ist durchaus nicht selbstverständlich. Zweirad-Spezialist Humpert hat es sich zur Aufgabe gemacht, durch die Produktion hochwertiger Fahrradteile, insbesondere von Fahrradlenkern und Sattelstützen, Radfahren bequemer und gesünder zu machen. Auch für Elektrofahrräder bietet die Humpert Marke ergotec auf die besonderen Bedürfnisse abgestimmte Bauteile an.

Auf der Eurobike 2013 hatte Humpert eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Tausch bzw. die Umrüstung von Bauteilen an Elektrofahrrädern mit Motorunterstützung bis 25 km/h vorgestellt. Der Umbau von Elektrofahrrädern ist laut Maschinenrichtlinie 2006/42/EG aber nicht ohne Weiteres möglich. Darauf weist Humpert immer wieder hin und stellt ein hohes Wissens-Defizit im Handel zur Maschinenrichtlinie und über die möglichen Folgen von bereits getätigten Umbaumaßnahmen von Fahrzeugen fest.

Der Leiter der Produktentwicklung der Humpert-Marke ergotec, Rolf Häcker bietet dem Handel seine Unterstützung an und klärt auf. So gibt Häcker zu Bedenken, dass Bauteile, die nur die derzeit gültige City- und Trekking-Norm bis zu einem maximal zulässigen Gesamtgewicht (Fahrzeug + Fahrer + Gepäck) von 100 kg erfüllen, bei Elektrofahrrädern verbaut werden dürften. Lenkerbügel, die diese Norm nicht erfüllen, würden bei einem Gesamtgewicht von über 120 kg mit hoher Sicherheit versagen.“Da die Produkthaftung bei 10 Jahren liegt, mag man nur hoffen, dass es in absehbarer Zeit keine unangenehmen Überraschungen gibt. Denn das hätte vermutlich für den, der das Bauteil eingebaut hat, unangenehme Folgen“, so Häckel.

Bei bereits umgebauten Fahrzeugen sollten die entsprechenden Bauteile bei nächster Gelegenheit auf ihre Bestimmung geprüft werden. Gleiches gilt für Fahrräder ohne Tretunterstützung durch Elektromotor.

Einen Sonderfall stellen nochmal die S-Pedelecs dar:. „Bei Elektrofahrrädern mit einer Tretunterstützung bis 45 km/h ist der Austausch nochmals schwieriger“, erklärt Häcker. S-Pedelecs werden nach der Typgenehmigungsrichtline 2002/24/EG als Kraftfahrzeug der Klasse L1e geführt. Bauteile dürfen hier nicht wahllos kombiniert, ausgetauscht an- oder abgebaut werden.

Dazu Häcker: „Alle auszutauschenden Teile müssen, soweit sie nicht in den Beschreibungsunterlagen des Fahrzeugherstellers enthalten sind, entweder über eine ECE-Kennzeichnung, eine ABE oder aber über ein entsprechendes Teilegutachten verfügen. Bei Bauteilen mit einem Teilegutachten muss das Fahrzeug nach dem Einbau durch eine Einzelabnahme, welche durch einen Technischen Dienst, wie z. B. TÜV oder DEKRA durchgeführt wird, erfolgen“. Dort nimmt man auch die Eintragung des neuen Bauteils in die Betriebserlaubnis vor.

Bei Versäumnis kann man im Versicherungsfall das Nachsehen haben.