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Europäische Union einigt sich: Pedelecs wie Fahrräder behandelt

E-Bike Friday 27 FS Speed von Moustache mit Bremslicht über dem Kennzeichen

Pedelecs gelten weiterhin als rechtlich als Fahrräder. Auf diese Beibehaltung des Status quo haben sich vor kurzem das Europäische Parlament und der Europäische Rat in Brüssel vorläufig geeinigt. Um eine Überregulierung zu vermeiden, stimmte der Ausschuss des Europäischen Parlaments für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) für den Ausschluss bestimmter Fahrzeugtypen von der Kfz-Versicherungspflicht. Neben Pedelecs gehören dazu beispielsweise:

  • ausschließlich für den Motorsport bestimmt Fahrzeuge
  • Gartentraktoren
  • Mobilitätsroller
  • Spielzeugautos

„Mit dieser politischen Einigung haben wir es geschafft, die absurde Überregulierung des Motorsports und von E-Bikes einzudämmen und den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit zu geben, Mobilitätsroller, Kinderspielzeug oder Rasenmäher auszuschließen“, sagte die tschechische Berichterstatterin Dita Charanzová.

Rechtskräftig ist der Beschluss allerdings noch nicht. Dafür müssen Parlament und Rat den Vorschlag genehmigen. Sobald dies geschehen ist, tritt sie 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Die Versicherungspflicht für S-Pedelecs und die damit verbundenen Regelungen bleiben dagegen unverändert bestehen.

Lobbyarbeit von Fahrradverbänden trägt Früchte

Schon im Jahr 2018 kam die Diskussion zur Änderung der Kfz-Versicherungsrichtlinie (MID) auf. Ein erster Entwurf sah vor, die Versicherungspflicht von S-Pedelecs generell auf alle Bikes mit elektrischer Unterstützung auszuweiten. Damit wären alle E-Bike-Typen als Kraftfahrzeuge eingeordnet worden. Nach Informationen des Online-Branchendienstes Velobiz haben daraufhin vor allem die European Cyclists‘ Federation (ECF) und die Vereinigung der europäischen Veloindustrie (Conebi) aktiv gegen den Entwurf Stellung bezogen. Nach jetzigem Stand erfolgreich.

 

Bilder: Moustache

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