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Ohne Helm auf dem E-Bike und deshalb künftig weniger Schmerzensgeld bei einem Unfall?

Zwei E-Bike-Fahrende mit Fahrradhelm. - Quelle: www.pd-f.de / Sebastian Hofer

„Wir haben 80, 90 Prozent der Befragten mit dem Pedelec, die sagen: Jawohl, ich weiß, ich sollte mit Helm fahren. Das ist gut, das ist wichtig. Aber frisurtechnisch möchte ich den Helm nicht aufsetzen. Soll dann diese Person, die geschädigt wird, vom Anspruchsgegner hundert Prozent des Geldes bekommen?“ Mit dieser Frage und vor allem mit seiner Antwort hat Prof. Dr. Ansgar Staudinger, Präsident des Deutschen Verkehrsgerichtstages, die Helmpflicht für Fahrradfahrende zurück auf die allgemeine Tagesordnung gebracht. In seiner Begründung bezieht er sich auf den Fall eines E-Bike-Fahrenden.

1. Haftung bei einem Unfall auf dem E-Bike neu regeln?
2. Absage an Veränderung inklusive Helmpflicht
3. Fahrradhelm auf dem E-Bike tragen – mehr Zustimmung als Handlung

1. Haftung bei einem Unfall auf dem E-Bike neu regeln?

Jedes Jahr im Januar treffen sich auf dem Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar die Verkehrsexperten aus Deutschland, um über die hiesige Gesetzgebung im Straßenverkehr zu debattieren. In diesem Jahr hat ein Thema für größere Aufmerksamkeit gesorgt, das während des Treffens gar nicht Gegenstand einer der üblichen Arbeitsgruppen gewesen ist. In seiner Reder zur Eröffnung des Verkehrsgerichtstag sprach Staudinger die Haftung für E-Bike-Fahrende an, die durch einen Unfall im Straßenverkehr zu Schaden kommen, dabei jedoch keinen Fahrradhelm tragen.

Prof. Dr. Ansgar Staudinger, Präsident des Deutschen Verkehrsgerichtstags
Prof. Dr. Ansgar Staudinger, Präsident des Deutschen Verkehrsgerichtstags

Der Professor für Bürgerliches Recht, Internationales Privat-, Verfahrens- und Wirtschaftsrecht an der Universität Bielefeld verwies auf einen Fall aus Österreich. Dort hatte der Oberste Gerichtshof (OGH) im März 2026 folgenden Fall verhandelt: Ein Mann auf einem E-Bike war an einer Tankstelle von einem Autofahrenden angefahren worden. Dabei hatte er diverse Verletzungen erlitten. Schmerzensgeld erhielt das Unfallopfer jedoch ausschließlich für die Verletzungen, die in keinem Zusammenhang mit dem Tragen eines Helmes in Verbindung standen. An allen anderen erlittenen Verletzungen trage der Mann nach Ansicht des OGH eine Mitschuld. Sein Verzicht auf einen Fahrradhelm sei eine „Sorglosigkeit in eigenen Angelegenheiten“ zitiert der Norddeutsche Rundfunk die Entscheidung aus unserem Nachbarland. In einer Meldung ergänzt die Deutsche Pressagentur, dass es inzwischen quasi als Allgemeinwissen gelte, dass es erstens beim Fahren mit einem E-Bike häufiger zu Unfällen käme und zweitens allgemein bekannt sei, wie wichtig das Tragen eines Fahrradhelms beim Radfahren wäre.

Nach Meinung von Staudinger, seit 2019 Präsident des Deutschen Verkehrsgerichtstages und in dieser Funktion vertraut mit der Materie, urteilte der OGH mit dem Absenken des Schmerzensgeldes anscheinend nachvollziehbar. So nachvollziehbar, dass er vorschlug, in Deutschland ähnlich zu verfahren. Auch hier solle die Haftungsfrage berücksichtigen, ob Radfahrende bei einem Unfall getragen hätten oder nicht. Schließlich würden verschiedene Studien beweisen, dass die meisten der in Deutschland lebenden Personen um die Vorteile eines Helmes wüssten.

Fahrradhelm von Abus
Moderne Fahrradhelme gibt es in verschiedensten Preisklassen, teilweise ausgestattet mit etlichen Sicherheitsfeatures. Für den Schutz im Falle eines Unfalls genügen bereits einfache Modelle. Wer möchte, kann jedoch auch einen Helm mit einem arretierbaren Visier, einem Frontlicht sowie einem Rücklicht nutzen, das beim Bremsen noch etwas heller aufleuchtet.

2. Absage an Veränderung inklusive Helmpflicht

Sowohl in Österreich als auch in Deutschland gib es derzeit keine Helmpflicht für Radfahrende im Straßenverkehr – und abhängig davon, ob sie auf einem E-Bike oder einem herkömmlichen Fahrrad unterwegs sind. So soll es auch bleiben. Das fordert zumindest der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e. V. (ADFC). Dessen Bundesgeschäftsführerin Dr. Caroline Lodemann plädiert entschieden für die Beibehaltung bisherigen rechtlichen Rahmenbedingungen. „Bei der Verschiebung von Haftungsfragen gehen wir nicht mit. Beim Thema Fahrradhelm setzen Bundesverkehrsministerium und Fachwelt bewusst auf Freiwilligkeit. Der Verzicht auf den Helm darf daher keine haftungsrechtlichen Konsequenzen haben.“

Unterstützung erhielt sie vom Landesverband des ADFC aus Niedersachsen. Der dortige Landesvorsitzende Rüdiger Henze verwies gegenüber dem Norddeutschen Rundfunk darauf, dass man sehr wohl das Tragen eines Fahrradhelms empfehle. Dennoch könne nicht die Verantwortung bei solchen Unfällen nicht auf die schwächeren Verkehrsteilnehmer abgeschoben werden.

Gemeinsam betonen Lodemann und Henze, dass ein Helm allein nicht für die Sicherheit der Fahrradfahrenden ausschlaggebend sei. Stattdessen sei eine besser ausgebaute Radinfrastruktur gefordert, deren Radwege auf das Fahren mit E-Bikes und Pedelecs ausgelegt sei. Daneben könnten sichere Kreuzungen und ein passendes Verkehrstempo Unfälle nachhaltig vermeiden.

ADFC-Bundesgeschäftsführerin Dr. Caroline Lodemann
ADFC-Bundesgeschäftsführerin Dr. Caroline Lodemann

3. Fahrradhelm auf dem E-Bike tragen – mehr Zustimmung als Handlung

Grundsätzlich unterstützen die Menschen in Deutschland das Tragen eines Fahrradhelmes beim Radfahren. So hatte TÜV-Verband in einer Untersuchung im Jahre 2021 herausgefunden, dass mit 71 Prozent eine große Mehrheit von ihnen diese Maßnahme befürworten. Je älter die Befragten waren, desto höher fiel ihre die Zustimmung aus – und das über beide untersuchten Geschlechter hinweg. Genauer nach dem Fahren mit einem E-Bike gefragt, wuchs die Zustimmung sogar auf über 80 Prozent an.

Im Alltag stellt sich jedoch das Bild etwas anders dar. Wie der TÜV-Verband herausfand, tragen lediglich 49 Prozent der Fahrradfahrenden in Deutschland einen Helm immer beziehungsweise meistens, wenn sie auf das Fahrrad steigen.

Ergebnisse der Umfrage vom TÜV-Verband zur Helmpflicht beim Fahrradfahren - Aspekt des Tragens eines eigenen Helmes
Ergebnisse der Umfrage vom TÜV-Verband zur Helmpflicht beim Fahrradfahren - Aspekt des Tragens eines eigenen Helmes
Ergebnisse der Umfrage vom TÜV-Verband zur Helmpflicht beim Fahren mit einem Pedelec bzw. E-Bike
Beim Radeln mit Pedelec und E-Bike steigt der Anteil der Befürworter noch einmal an.

Der Verweis von Verkehrsgerichtstag-Präsident Staudinger auf die hohen Unfallzahlen von E-Bike-Fahrenden in Deutschland hat eine gewisse Berechtigung. Das Statistische Bundesamt weist in seiner Unfallstatistik für 2023 72.200 Unfälle mit Personenschaden aus, bei denen ein herkömmliches Fahrrad beteiligt war. Bezogen auf E-Bikes lag dieser Wert 23.900 – folglich deutlich darunter. Gleichzeitig waren auf Deutschlands Straßen 2023 laut dem Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) jedoch rund 73 Millionen Fahrräder ohne elektrische Unterstützung unterwegs. Dem standen gerade einmal rund elf Millionen E-Bikes gegenüber. Im Verhältnis ergibt das einen Fahrradunfall pro 1.011 herkömmliche Fahrräder und einen Fahrradunfall pro 460 E-Bikes.

Bilder: Abus August Bremicker Söhne KG; Deutscher Verkehrsgerichtstag – Deutsche Akademie für Verkehrswissenschaft – e.V.; Elektrofahrrad24; Pressedienst Fahrrad

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